Häufige Fragen
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Schmerzbestrahlung
Um Ihnen die von uns durchgeführte Strahlentherapie bestmöglich zu erläutern, beantworten wir Ihnen auf dieser Seite einige wichtige und häufig gestellte Fragen unserer Patienten zur Schmerzbestrahlung bei entzündlichen und degenerativen Erkrankungen.
Die Bestrahlung kann grundsätzlich mit jeglicher medikamentösen Therapie oder auch physikalischen Maßnahmen kombiniert werden. Kontraindikationen gibt es hier nicht. Lediglich die Stoßwellentherapie, welche eine Entzündung auslösen soll, ist mit der antientzündlichen Strahlentherapie nicht kompatibel.
Je nach Erkrankung erreichen wir bei ca. zwei Drittel der Patienten mit einer Bestrahlungsserie eine sehr gute schmerzlindernde Wirkung. Manche Patienten brauchen jedoch 2 - 3 Bestrahlungsserien bis der Schmerz deutlich reduziert ist. Bei ca. 85 % der Patienten, welche durch die vorhergehenden medikamentösen oder physikalischen Maßnahmen keine Beschwerdelinderung erreichen konnten, erreicht die Strahlentherapie eine deutliche Besserung der Befunde. Sollten im weiteren Verlauf in der vorbestrahlten Region erneute Schmerzen auftreten, was bei Arthrose öfters der Fall ist, so kann die Bestrahlung mehrfach wiederholt werden.
Schmerz ist in der ersten Linie ein Warnsignal. Allerdings kann der Schmerz weiter vorherrschen auch wenn das auslösende Moment schon länger zurückliegt. Je nach Erkrankung und Befund sind im Vorfeld Tabletten, Einlagen, Orthesen, Stützstrümpfe, lokale Injektion durch ihren Hausarzt oder Orthopäden wie auch das Ruhigstellen eines Gelenkes ohne die gewünschte Wirkung erfolgt. Die schmerzlindernde Wirkung der Bestrahlung ergänzt diese, da wir einen anderen therapeutischen Zugang auf das Schmerzgeschehen haben. Achten Sie vor allem darauf dass sie die schmerzhafte Region nicht überlasten. Die schmerzlindernde Wirkung der Bestrahlung kommt in der Regel nach 6 - 12 Wochen. Sollten dann noch relevantere Beschwerden vorliegen, können wir die Bestrahlung wiederholen.
Wir bestrahlen täglich ca. 100 Patienten. Wenn diese jedoch nicht geregelt zu ihren Bestrahlungszeiten erscheinen (z.B. 45 min. zu früh) dann entstehen automatisch Wartezeiten für die anderen, pünktlichen Patienten. Deshalb bilden wir Bestrahlungsgruppen mit jeweils 6 Patienten welche frei innerhalb von 30 Minuten z.B. zwischen 9:00 und 9:30 Uhr einbestellt werden. Um Ihnen in Ausnahmefällen eine Flexibilität zu ermöglichen, haben wir morgens um 7:30 Uhr und nachmittags um 16:00 Uhr nach Rücksprache Ausweichkorridore eingerichtet.
Die Bestrahlung hilft nicht bei akuten Schmerzen, sondern erst wenn der Schmerz chronisch wird. Dies entspricht einem Zeitraum von circa drei Monaten Beschwerden. Je länger ein Schmerz besteht, umso größer ist die Gefahr, dass sich ein Schmerzgedächtnis entwickelt. Trotzdem profitieren auch sehr viele Patienten mit langjährigen, chronischen Schmerzen von der Schmerzbestrahlung.
Eine gültige Überweisung, welche für die Strahlentherapie ausgestellt ist entspricht einem Behandlungsgutschein für ein Quartal. Wenn dieser zum Beispiel für einen HNO-Arzt ausgestellt oder abgelaufen ist, dann wird die Behandlung von ihrer Krankenkasse nicht übernommen und Sie müssen ggf. für die Therapie selber aufkommen. Jeder niedergelassenen Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Schmerztherapeut etc.) kann Ihnen eine Überweisung für die Strahlentherapie ausstellen.
Es gibt sehr gut durchblutet Regionen wie z.B. das Gehirn. Hier wirken die in den Tabletten enthaltenen Chemikalien sehr gut da das Medikament über das Blut transportiert wird. In anderen schmerzhaften Regionen, wie zum Beispiel in den Gelenkkapseln bei der Arthrose oder den Sehnenscheiden bei der Sehnenentzündungen, ist die Durchblutung geringer, es kommt weniger Wirkstoff an. Diese Regionen sind aber dem Strahl zugänglich da er von außen kommt und nicht das Blut als Transportmedium benötigt.
In vielen Studien sind unterschiedliche Bestrahlungsschemata erprobt worden. Am effizientesten hat sich herausgestellt, wenn eine Entzündungsbestrahlung z.B. beim Fersensporn oder eine Arthrosbestrahlung z.B. bei der Kniegelenksarthrose 2-3 mal pro Woche -je nach Erkrankung- über 2-3 Wochen durchgeführt werden kann.
Nein, die Strahlentherapie ist ein seit Jahrzehnten etablierte Maßnahme und wird sowohl von den privaten Versicherungen wie auch von den gesetzlichen Krankenkassen voll getragen.
Der Schmerz bei einer Arthrose oder einer Gelenkentzündung wird gesteuert durch ein komplexes Ineinandergreifen von verschiedenen Faktoren welche zu dem umschriebenen Schmerz führen. Wie die chemischen Inhaltsstoffe einer Schmerztablette, so greifen auch die Strahlen in die Entzündungskaskade ein und bewirken eine Reduzierung der Botenstoffe über die die Entzündungszellen gesteuert werden.
Die Chemikalien einer Tablette verteilen sich, getragen über das Blut, im ganzen Körper und entfalten nicht nur in der schmerzhaften Region potentielle Wirkungen sowie auch in anderen Regionen (z.B. Niere, Magen) Nebenwirkungen. Die Strahlentherapie, zum Beispiel einer Kniearthrose oder eines Tennisellenbogens, ist eine lokale Maßnahme, die genau in der Region ihre Wirkung entfaltet, in der sie eingesetzt wird. Allergische Reaktionen oder auch Nebenwirkungen, wie es sie bei den Medikamenten gibt, sind durch Röntgenstrahlen, welche zur Schmerzlinderung eingesetzt werden, nicht zu erwarten. Auch ist das Risiko einer Krebsentstehung bei sorgsammen Umgang und exakter Diagnosestellung nahezu ausgeschlossen. Letztlich liegen in den üblicher Weise zu bestrahlten Regionen bei der Schmerztherapie wie der Ferse, der Finger oder dem Ellenbogen auch keine Risikoorgane wie z.B die Hoden oder das Rückenmark.
Zum einen werden bei der Bestrahlung von gutartige Erkrankung wie den Fersensporn ausgesprochen geringe Strahlendosen verwendet. Diese sind nicht mit der Bestrahlung einer Krebserkrankung vergleichbar. Zum anderen liegen in den von uns bestrahlten Regionen keine strahlensensible Organe wie zum Beispiel die Eierstöcke oder die Schilddrüse.